In Deutschland gibt es aktuell 10.993 Städte und Gemeinden. Die Städte haben mit ihren Einrichtungen und Angeboten – von der öffentlichen Verwaltung bis zu diversen Einkaufsmöglichkeiten – auch gewisse Einzugsgebiete. Zur Abschätzung der Kundenpotenziale (für Dienstleister und Handel) liegt von der Einwohnerzahl bis zur Kaufkraftsumme eine Fülle an Marktdaten vor. Doch der Konsum macht an der Gemeindegrenze nicht halt.
Größere Orte mit einem entsprechenden Angebot weisen einen Zustrom an Kunden auf, bei anderen Orten ist ein Abfluss an Kunden und somit auch Kaufkraft zu beobachten. Diese sogenannte Kaufkraftbindung ist im Nexiga-Marktdaten-Portfolio detailliert enthalten.
Versorgung für das Umland
Je nach Größe des Angebotes an Einzelhandel, Arbeitsplätzen und Infrastruktur kommt vielen Städten eine mehr oder minder zentrale Funktion zur Versorgung ihres Umlandes zu. Die staatliche Regionalplanung definiert diese Zentralitätsstufen und setzt sie als Steuerungsinstrument in der Raumordnung ein. Doch diese Raumgliederungsmodelle sind komplex, insbesondere sind sie nicht überschneidungsfrei.
Doch wie lassen sich für den Handel sinnvolle Planungsraster bilden, die einerseits die räumliche Beziehungen von Zentren und ihrem Umland abbilden, andererseits flächendeckend und eindeutig alle Gemeinden und/oder Postleitzahlgebiete regionalen Marktgebieten zuordnen? Diese Gebietseinheiten sollen das Bundesgebiet sinnvoll – also marktgerecht – gliedern. Es geht um die Definition von regionalen Einheiten, in denen Produkte – z.B. über den Einzelhandel – abgesetzt werden.
Zentrale Märkte als pragmatisches System zur Raumgliederung
Zu diesem Zweck hat Nexiga 830 „Zentrale Märkte“ im Bundesgebiet gebildet. Die Abgrenzung erfolgt flächendeckend und überschneidungsfrei.
Dies bietet den Vorteil der Praktikabilität und wiegt die nicht immer vollständig abgebildeten Verflechtungen in der Nähe überregionaler Zentren mehr als auf. So wirkt sich der zentrale Markt „Bonn“ natürlich auch auf Vororte wie „Königswinter“ oder „Wachtberg“ aus. Jeder „Zentrale Markt“ verfügt über einen zentralen Ort (Ober- oder Mittelzentrum) als namengebendes Zentrum und den diesem Kern zugeordneten Nachbargemeinden. Im Zentrum konzentrieren sich Einzelhandel, Verwaltung und natürlich auch viele Arbeitsplätze. Die Nachbargemeinden bilden meist das (Kern-) Einzugsgebiet.
Aggregierbar und unabhängig
Die einzelnen zentralen Märkte sind aggregierbar aus den „Bausteinen“ Gemeinde und Postleitzahlgebiete.
Sie sind unabhängig von Kreis- und Landesgrenzen sowie Postleitzonen-Grenzen, denn Kundenströme verlaufen ja auch oft über administrative Grenzen hinweg. Jeder zentrale Markt verfügt über einen Zentralen Ort (Ober- oder Mittelzentrum) als namengebendes Zentrum und zugeordneten Nachbargemeinden. Im Zentrum konzentrieren sich Einzelhandel, Verwaltung und natürlich auch viele Arbeitsplätze. Die Nachbargemeinden bilden meist das (Kern-) Einzugsgebiet.
Kriterien für die Abgrenzung der Zentralen Märkte sind Gemeindetypologien (Zentralität), Kaufkraftbindung (Einzelhandelsumsatz im Verhältnis zu einzelhandelsrelevanter Kaufkraft), Pendlerströme sowie die Verbreitungsgebiete von Regionalzeitungen.
In der Karte dargestellt ist die einzelhandelsrelevante Kaufkraft pro Einwohner für das Jahr 2023 in Euro. Zudem wurden die geographischen Teilmärkte zu insgesamt 27 strukturellen Gebietstypen von „Metropolen“ bis „Feriengebiete Ost“ gruppiert. So geben die zentralen Märkte vor allem dem stationären Handel ein Marktgebietsraster an die Hand, welches Einzugsbereiche und potenzielle Kundenströme bereits abbildet. Basierend auf der Zentrale-Märkte-Typologie lassen sich nachfragegerechte Absatzkennziffern entwickeln, Umsätze bewerten und Marktchancen abschätzen.