AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Nexiga GmbH

Stand: Juli 2025

Diese Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Angebote, Verträge
und sonstigen Geschäftsbeziehungen der Nexiga GmbH mit ihren Kunden und gelten auch für künftige Geschäfts-beziehungen. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn Nexiga diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt.

I. Preise

Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

II. Liefertermine

1. Liefertermine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich zugesagt wurden. Vereinbarte Lieferfristen verlängern sich angemessen bei nachträglichen, vom Kunden veranlassten Änderungen, bei verspäteter Lieferung durch den Kunden sowie bei Ereignissen höherer Gewalt, Arbeitskämpfen oder Betriebsstörungen, die nicht von Nexiga zu vertreten sind – gleich, ob im eigenen Betrieb oder bei Zulieferern.

 

2. Gerät Nexiga schuldhaft in Liefer-verzug, tritt dieser erst nach schriftlicher Mahnung und Setzung einer ange-messenen Nachfrist durch den Kunden ein. Bei fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen, soweit ihm ein Schaden nachgewiesen wird.

III. Gewährleistung und Haftung

1. Die von Nexiga bereitgestellten Informationen und Daten beruhen auf amtlichen Quellen, eigenen Erhe-bungen und/oder Daten Dritter sowie daraus abgeleiteten Berechnungen.
Die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten kann nur im Rahmen üblicher statistischer Bandbreiten gewährleistet werden.

2. Der Kunde erkennt an, dass die Produkte von Nexiga komplexe Daten-produkte sind. Die Gewährleistungs-pflicht umfasst eine übliche Fehler-toleranz. Nexiga übernimmt keine Garantie dafür, dass die Produkte allen Anforderungen oder Zwecken des Kunden entsprechen.


3. Mängel müssen bei offensichtlichen Fehlern innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung, bei versteckten Fehlern unverzüglich nach Entdeckung, schrift-lich gerügt werden. Ist der Kunde Kaufmann, gilt § 377 HGB.

4. Stellt sich eine rechtzeitige Bean-standung als berechtigt heraus, kann Nexiga nach eigener Wahl nachbessern oder Ersatz liefern. Schlagen zwei Nachbesserungsversuche fehl, kann der Kunde eine Minderung oder Rücktritt verlangen.

5. Die Haftung von Nexiga für einfache Fahrlässigkeit ist – außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit – ausgeschlossen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Pflichten ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt.

6. Eine Haftung für Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen, es sei denn, Nexiga handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig.

7. Die Verjährungsfrist für Ansprüche des Kunden wegen Mängeln beträgt zwölf Monate ab Lieferung, es sei denn, es handelt sich um Ansprüche aus Garantie, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

IV. Nutzungsrechte

1. An allen gelieferten Programmen und Daten verbleiben sämtliche Urheber- und Nutzungsrechte bei Nexiga. Einfache Nutzungsrechte werden nur im vertraglich vereinbarten Umfang eingeräumt.

2. Vervielfältigung, Bearbeitung, Weitergabe, Veröffentlichung oder sonstige Nutzung der Programme und Daten bedarf der vorherigen schrift-lichen Zustimmung von Nexiga. Zulässig ist lediglich die Anfertigung einer Sicherungskopie.

3. Für jeden schuldhaften Verstoß gegen das Nutzungsrecht verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe (Richtwert: EUR 100.000,– pro Einzelfall). Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.

V. Zahlungen

1. Rechnungen sind sofort nach Zugang ohne Abzug fällig, sofern nicht anders vereinbart. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen (§ 288 BGB). Ist der Kunde Kaufmann, beträgt der Zinssatz 9 %-Punkte über dem Basiszinssatz.

2. Stellt Nexiga nach Vertragsschluss eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden fest, ist Nexiga berechtigt, Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen und/oder vom Vertrag zurückzutreten.

3. Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur bei Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis.

VI. Abtretung

Die Abtretung von Ansprüchen gegen Nexiga an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Nexiga.

VII. Datenschutz, Vertraulichkeit

1. Die Parteien verpflichten sich, sämtliche vertraulichen Informationen und personenbezogenen Daten gemäß DSGVO und BDSG zu behandeln.

 

2. Ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) wird bei Bedarf separat abgeschlossen.

VIII. Schlussbestimmungen

1. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

 

2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, sofern der Kunde Kaufmann ist, Bonn.

 

3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, eine Ersatzregelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.